Seelische Grausamkeit
Hannes Schmidhauser , Schweiz, 1962o
An einem Sommermorgen wird die Eröffnung der Verhandlung im Zürcher Amtsgericht für 8 Uhr avisiert. Zur Verhandlung steht die Scheidungssache Marlene Faber und Nick Merk wegen „seelischer Grausamkeit“. Das Ehepaar wartet vor dem Gerichtssaal auf ihre Scheidung und lässt ihre Ehe nochmals Revue passieren: Von der Hochzeitsreise über die ersten Zwistigkeiten bis hin zum Ende.
Die Menschen im von Otto Ritters Kamera eingefangenen Zürich sprechen keinen Dialekt, sondern Hochdeutsch. Zu sehen ist die Bohème, illegale Partys, juvenile Delinquents und Prostitution, untermalt vom coolen Soundtrack aus der Feder des Jazzers George Gruntz. So ist dieser frühe Schweizer Autorenfilm übervoll mit zu jener Zeit Ungehörigem. Mal ist das beabsichtigt, dann wieder geschieht es aus purer Unzulänglichkeit. Eine Mischung, die dem Film gut bekommt, ist sie doch Ausdruck eines risikofreudigen Geistes. (Auszug)
Benedikt Eppenberger